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BGH, 16.05.1955 - IV ZR 245/54 |
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- BGH, 08.11.1951 - IV ZR 10/51
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Auszug aus BGH, 16.05.1955 - IV ZR 245/54
Eine solche Nachprüfung lässt sich grundsätzlich auch nicht durch eine Rüge der Verletzung des § 286 ZPO erreichen (vgl. BGHZ 3, 342 f [346/7] = LM Nr. 3 zu § 549 ZPO mit Anm. von Lersch und die dort angeführte Rechtsprechung, ferner LM Nr. 23 zu § 549 ZPO und IV ZR 273/54 Urteil vom 16. März 1955). - BGH, 09.02.1955 - IV ZR 226/54
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Auszug aus BGH, 16.05.1955 - IV ZR 245/54
Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 9. Februar 1954 - IV ZR 226/54 ausgesprochen hat, beschränkt sich die Anwendung dieser Bestimmung nicht auf die Unterstützung nationalsozialistischer oder faschistischer Gewaltherrschaften, vielmehr wird von ihr jede Art von Gewaltherrschaft erfasst. - BGH, 16.03.1955 - IV ZR 273/54
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Auszug aus BGH, 16.05.1955 - IV ZR 245/54
Eine solche Nachprüfung lässt sich grundsätzlich auch nicht durch eine Rüge der Verletzung des § 286 ZPO erreichen (vgl. BGHZ 3, 342 f [346/7] = LM Nr. 3 zu § 549 ZPO mit Anm. von Lersch und die dort angeführte Rechtsprechung, ferner LM Nr. 23 zu § 549 ZPO und IV ZR 273/54 Urteil vom 16. März 1955).
- BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56
Irrevisibles Landesrecht
Gemäß § 562 ZPO ist die Entscheidung des Berufungsgerichts über das Bestehen und den Inhalt von nichtrevisiblen Gesetzen für das Revisionsgericht maßgebend und das Reichsgericht hat sich ständig auf den Standpunkt gestellt, daß auch eine Rüge nach §§ 139, 286 ZPO wegen Nichtanwendung nichtrevisiblen Rechts nur ausnahmsweise zulässig sei, wenn Tatsachen übersehen wurden, die das Berufungsgericht nach der Auslegung für beachtenswert gehalten hat, die es selbst dem nichtrevisiblen Recht gegeben hat (RG vom 15. Februar 1918 III, 143/14; vom 21. Juni 1921 III 529/20; vom 12. Juni 1922 IV 744/21 - Nachschlagewerk des RG § 562 ZPO Nr. 12, 19, 22; BGH vom 30. April 1955 IV ZR 245/54 in Lind-Möhr § 122 BSG - Nr. 8).